News Update:
Theoretisch wäre per 1. Juni 2022 ein neues Hundegesetz in Kraft getreten. Durch Einsprachen wurde dies jedoch verzögert – bis auf Weiteres.
Bis dahin gilt das bisherige Hundegesetz
Im Kanton Zürich müssen “grosse Hunde” folgende Kurse obligatorisch besuchen: Welpenkurs / Junghundekurs / ev. Erziehungskurs. “Kleinwüchsige Hunde” sind vom Kurs-Obligatorium ausgenommen (Kleinwüchsig heisst nicht zwingend klein – bei Mischlingen kommt es auch auf die Eltern an –> Wir empfehlen diesen «Kursguide» bei der Ermittlung, welche obligatorischen Kurse für dich und deinen Hund obligatorisch sind.
ein – bei Mischlingen kommt es auch auf die Eltern an –> Wir empfehlen diesen «Kursguide» bei der Ermittlung, welche obligatorischen Kurse für dich und deinen Hund obligatorisch sind.
Doch Obligatorium hin oder her
Hunde liiieben es zu lernen und zu arbeiten. Strukturiertes Hundetraining macht Mensch und Hund Spass und lässt sie zu einem wundervollen Team zusammenwachsen.
Wir empfehlen daher ALLEN Mensch-Hund-Teams eine schöne und solide Grundausbildung zu durchlaufen. Dazu gehört auch ein gut strukturierter Welpenkurs für die Sozialisierung… (Wir bieten keine Welpenkurse an, den Rest aber schon ;-)) Und – man kann es erraten, eine solide Grundausbildung dauert länger als nur sechs oder zehn Lektionen – lohnt sich aber extrem für mehr Lebensqualität an beiden Enden der Leine.
Wir wünschen allen Mensch-Hund-Teams viel Spass dabei!
Bei amicanis laufen die obligatorischen Junghunde und Erziehungskurse als Module Basic, Advanced etc. Hier ist alles genauer beschrieben.
Welchen obligatorischen Kurs musst du mit deinem Hund besuchen?
Dieser Kurs-Guide liefert dir die Antwort.
Im Zweifelsfall gilt das Ermessen deiner Wohngemeinde (Abt. Hundekontrolle). Frag dort nach, wenn du unsicher bist. Lass dir die Auskunft am besten gleich schriftlich bestätigen.
Zusammenfassung für Hundehaltende im Kanton Zürich
Obligatorisch für “kleinwüchsige” Hunde im Kanton Zürich
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- Kleine Hunde sind aktuell von der Ausbildungspflicht befreit
- Der Besuch einer Hundeschule (inkl. Welpengruppe für die Sozialisierung) ist jedoch trotzdem sehr empfohlen!
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Obligatorisch für Hunde Rassetyp I)im Kanton Zürich
Wenn dein Hund bei der Übernahme zwischen 8 & 16 Wochen alt war:
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- Welpengruppe: mind. 4 Lektionen, Zeitfenster: zwischen der 8. & 16. Lebenswoche
- Junghundekurs: mind. 10 Lektionen – mehr, falls Lernziele nicht erreicht. Zeitfenster: zwischen 16 Wochen & 18 Monaten
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Achtung:
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- Falls die Welpengruppe mit dem Hund nicht besucht wurde, obwohl er bereits im Welpenalter im Kt. Zürich gehalten wurde, muss ein Erziehungskurs von mind. 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden.
- Falls der Junghundekurs nicht besucht wurde, obwohl der Hund während dieser Zeit im Kt. Zürich lebte, muss ein Erziehungskurs von mind. 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden.
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Wenn dein Hund bei Übernahme zwischen 16 Wochen & 18 Monate alt war:
- Junghundekurs: mind. 10 Lektionen – mehr, falls Lernziele nicht erreicht. Zeitfenster: zwischen 16 Wochen & 18 Monaten (vorausgesetzt, der Hund besuchte die Welpengruppe fristgerecht – oder er lebte im Welpenalter nicht im Kanton Zürich).
Achtung:
- Falls die Welpengruppe mit dem Hund nicht besucht wurde, obwohl er bereits im Welpenalter im Kt. Zürich gehalten wurde, muss ein Erziehungskurs von mind. 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden.
- Falls der Junghundekurs nicht besucht wurde, obwohl der Hund während dieser Zeit im Kt. Zürich lebte, muss ein Erziehungskurs von mind. 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden.
Wenn dein Hund bei Übernahme / Zuzug in den Kt. Zürich älter als 18 Mte. & jünger als 8 Jahre war:
- Erziehungskurs: mind 10 Lektionen – mehr, falls Lernziele nicht erreicht. Zeitfenster: innerhalb 1 Jahres nach Übernahme oder Zuzug in den Kanton Zürich.
- Achtung: falls der Erziehungskurs nicht besucht wird, setzt die Gemeinde eine Frist zum Nachholen des Kurses unter Kostenfolge an.
Hunde der Rassentypliste ll
Die Haltung von Hunden der Rassentypliste 2 ist im Kanton Zürich seit dem 01.01.2010 verboten. Wir möchten an dieser Stelle erwähnen, dass es sich bei diesen Rassen um ganz tolle Hunde handelt. Wir hoffen, dass die Rassenlisten eines Tages aufgehoben werden und andere Kriterien gelten werden, ob ein Hund als gefährlich eingestuft wird oder nicht – im Kanton Zürich sowie in der restlichen Schweiz.
Was muss ich sonst noch wissen?
- Weitere wichtige Informationen für die Hundehaltung im Kanton Zürich findest du hier