News Update:

Theoretisch wäre per 1. Juni 2022 ein neues Hundegesetz in Kraft getreten. Durch Einsprachen wurde dies jedoch verzögert – bis auf Weiteres. 

Bis dahin gilt das bisherige Hundegesetz

Das heisst: Grosse Hunde (Rassetyp 1) müssen folgende Kurse besuchen: Welpenkurs / Junghundekurs / ev. Erziehungskurs. «Kleinwüchsige Hunde» sind vom Kurs-Obligatorium ausgenommen. Aber Kleinwüchsig heisst nicht zwingend klein – bei Mischlingen kommt es auch auf die Eltern an. 

Du weisst nicht, welchen obligatorischen Kurs du mit deinem Hund besuchen musst? Dieser «Kursguide» hilft dir weiter.

 


Doch Obligatorium hin oder her

Hunde liiieben es zu lernen und zu arbeiten. Sie sind eigentlich genau dafür gemacht. Schönes Hundetraining macht Mensch und Hund gleichermassen Spass und lässt sie zu einem wundervollen Team zusammenwachsen.

Wir empfehlen daher ALLEN Mensch-Hund-Teams eine solide Grundausbildung zu durchlaufen. Egal ob Chihuahua oder Deutsche Dogge. Dazu gehört auch ein gut strukturierter Welpenkurs für die Sozialisierung… sowie anschliessend ein ebenfalls gut strukturierten Junghundekurs. Das wäre das absolute Minimum, was jedem Hund zu wünschen ist.

Schöner ist es natürlich, wenn man darüber hinaus weitere Erziehungskurse besucht und später vielleicht gemeinsame Hobbies findet. Sei dies im Spassport, im Dummytraining, Mantrailing, Detection, Geruchsdifferenzierung, SchaSu, Longieren, Agility, Tricktraining, DogDance … usw. – die Möglichkeiten sind fast unendlich und für jedes Mensch-Hund-Team ist irgendwo etwas Passendes zu finden.

Wir wünschen allen Mensch-Hund-Teams viel Spass dabei!

 


Zusammenfassung für Hundehaltende im Kanton Zürich

Obligatorisch für “kleinwüchsige” Hunde im Kanton Zürich

      • Kleine Hunde (von kleinen Eltern) sind aktuell von der Ausbildungspflicht befreit
      • Der Besuch einer Hundeschule (inkl. Welpengruppe für die Sozialisierung) ist jedoch trotzdem sehr empfohlen!

Obligatorisch für Hunde Rassetyp 1 im Kanton Zürich

Wenn dein Hund bei der Übernahme zwischen 8 & 16 Wochen alt war:

      • Welpengruppe: mind. 4 Lektionen, Zeitfenster: zwischen der 8. & 16. Lebenswoche
      • Junghundekurs: mind. 10 Lektionen – mehr, falls Lernziele nicht erreicht. Zeitfenster: zwischen 16 Wochen & 18 Monaten

Achtung:

      • Falls die Welpengruppe mit dem Hund nicht besucht wurde, obwohl er bereits im Welpenalter im Kt. Zürich gehalten wurde, muss ein Erziehungskurs von mind. 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden.
      • Falls der Junghundekurs nicht besucht wurde, obwohl der Hund während dieser Zeit im Kt. Zürich lebte, muss ein Erziehungskurs von mind. 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden.

Wenn dein Hund bei Übernahme zwischen 16 Wochen & 18 Monate alt war:

  • Junghundekurs: mind. 10 Lektionen – mehr, falls Lernziele nicht erreicht. Zeitfenster: zwischen 16 Wochen & 18 Monaten (vorausgesetzt, der Hund besuchte die Welpengruppe fristgerecht – oder er lebte im Welpenalter nicht im Kanton Zürich).

Achtung:

  • Falls die Welpengruppe mit dem Hund nicht besucht wurde, obwohl er bereits im Welpenalter im Kt. Zürich gehalten wurde, muss ein Erziehungskurs von mind. 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden.
  • Falls der Junghundekurs nicht besucht wurde, obwohl der Hund während dieser Zeit im Kt. Zürich lebte, muss ein Erziehungskurs von mind. 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist und unter Kostenfolge besucht werden.

Wenn dein Hund bei Übernahme / Zuzug in den Kt. Zürich älter als 18 Mte. & jünger als 8 Jahre war:

  • Erziehungskurs: mind 10 Lektionen – mehr, falls Lernziele nicht erreicht. Zeitfenster: innerhalb 1 Jahres nach Übernahme oder Zuzug in den Kanton Zürich.
  • Achtung: falls der Erziehungskurs nicht besucht wird, setzt die Gemeinde eine Frist zum Nachholen des Kurses unter Kostenfolge an.

Hunde der Rassentypliste ll

Die Haltung von Hunden der Rassentypliste 2 ist im Kanton Zürich seit dem 01.01.2010 verboten. Wir möchten an dieser Stelle erwähnen, dass es sich bei diesen Rassen um ganz tolle Hunde handelt. Wir hoffen, dass die Rassenlisten eines Tages aufgehoben werden und andere Kriterien gelten werden, ob ein Hund als gefährlich eingestuft wird oder nicht – im Kanton Zürich sowie in der restlichen Schweiz.

Was muss ich sonst noch wissen?

  • Weitere wichtige Informationen für die Hundehaltung im Kanton Zürich findest du hier