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ab 01.04.2023: Leinenpflicht während Brut- und Setzzeit im Kanton Zürich

 

Per 01. Januar 2023 gilt das neue Jagdgesetz des Kantons Zürich: NEU müssen Hunde vom 01. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes an der Leine geführt werden.

Die Regelung der Leinenpflicht wird in der Schweiz kantonal geregelt und fällt – guess what! 😉 – sehr unterschiedlich aus. Bei uns im Kanton Zürich gilt keine “generelle Leinenpflicht”. Doch ab diesem Jahr gilt während der Brut- und Setzzeit strikte Leinenpflicht im Wald und in dessen Nähe (bis 50m).

Diese neue Leinenpflicht gilt somit vom 1. April bis am 31. Juli. Da es am 1. August, bzw. die Tage davor und danach sehr häufig unverhofft laut knallt – was leider jedes Jahr zu entlaufenen Hunden führt – empfehlen wir zum Schutz deines Hundes die Leine noch ein paar Tage länger dran zu behalten – und das nicht nur in Wildtiergegend.

Wie war dies bisher geregelt?

Bisher war es im Kanton Zürich eine starke Empfehlung, die Hunde im Wald, insbesondere während der Brut- und Setzzeit, an der Leine zu führen. Wenn man seinen Hund ohne Leine im Wald laufen liess, sollte dieser jedoch zwingend auf dem Weg und in zuverlässiger Abrufdistanz bleiben.

Für viele Hundehaltende war es bereits in der Vergangenheit selbstverständlich, während der Brut- und Setzzeit, in Gebieten wo sich die Wildtiere mit ihren Jungen aufhalten könnten, ihre Hunde anzuleinen, selbst wenn der Rückruf prima funktionierte.

Doch es gab es auch immer wieder Fälle, in welchen Hundehaltende ihrem Vierbeiner zu viel Freiheit liessen. Dies führte zu gehetztem Wild und teils zu zahlreichen Rehrissen und anderem toten oder verletzten Wild. Eine Änderung des Jagdgesetztes war also notwendig, um die Wildtiere zu schützen. Der Wald ist ihr Lebensraum.

Wer mehr wisse möchte: Hier gibt es einen spannenden Fachbeitrag über die kantonalen Unterschiede bezüglich Brut- und Setzzeit.

 

Spassige Spaziergänge & Abenteuer trotz Leine?

Auf jeden Fall! Hundespaziergänge können angeleint – an kurzer oder langer Leine – genau so viel Spass und Abenteuer beinhalten!

Die Gesetzesänderung schreibt nicht vor, an welcher Leine ein Hund geführt werden soll. Eine längere Leine (“Schleppleine”) am Geschirr ist ein gutes und sinnvolles Hilfsmittel, um dem Hund auch in dieser Zeit einen gewissen Bewegungsfreiraum zu bieten. Schleppleinen gibt es in unterschiedlichen Ausführungen bez. Länge, Breite und Material (für unsere Kunden*innen haben wir eine Auswahl im Shop). Natürlich sollte die Leine im Wald zum Schutz der Wildtiere nicht all zu lange sein – und der Hund sollte sich selbstverständlich trotz langer Leine auf dem Weg aufhalten.

Eine Schleppleine ermöglicht dem Hund viel Freiheiten – und aus unserer Sicht auch tolle Trainingseinheiten. Aber Vorsicht! Schnell kann man sich mit einer Schleppleine blöde verletzen – das Handling braucht etwas Übung. Aus aktuellem Anlass haben wir zur Zeit wieder mal einen “Workshop Schleppleinenhandling” im Angebot.

Aber auch an kurzer Leine kannst du den Spaziergang für deinen Hund interessant gestalten. Nutze die Zeit für’s Training: bspw. schönes Leinelaufen an lockerer Leine, Suchspiele mit Futter oder Spielzeug, oder schnür dir die Sportschuhe an und lauft gemeinsam eine Runde.

Tipp: Nutze die Zeit der Leinenpflicht für ein intensives Rückruftraining! Dank der Leine kannst du es gar nicht vermasseln!

 

Wo gibt es sonst noch Leinenpflicht ?

Unter bestimmten Bedingungen gilt in Zürich ganzjährig eine generelle Leinenpflicht (kurze Leine).

Diese sind:

  • an belebten Orten
  • in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Einkaufszentren, Bahnhöfen usw.)
  • in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Sportplätzen
  • in den meisten öffentlich zugänglichen Pärken (ist jeweils ausgeschildert)
  • Bei Verkehr
  • Hunde die eine Gefährdung für die Umwelt (Menschen, Tiere) darstellen, sind immer an der Leine zu führen. Je nach dem ist hier sogar ein Maulkorb notwendig.

Grundsätzlich gilt – auch aus gesetzlicher Sicht:

Wer seinen Hund frei laufen lässt, sollte diesen in Sichtweite halten und jederzeit abrufen und wieder anleinen können.

Vorausschauendes Handeln ist – auch zum Schutz deines Hundes – entsprechend wichtig. D.h. vor unübersichtlichen Wegpassagen (Bsp. Kurven, Kreuzungen, Kuppen usw.) sollte man einen Hund frühzeitig zu sich rufen, da man ja nie weiss was oder wer sich dahinter befindet. So können unschöne Situationen oder gar Unfälle ganz leicht vermieden werden.

 

And please never forget:

Wenn uns ein angeleinter Hund entgegenkommt, nehmen wir unseren Hund frühzeitig und unaufgefordert ebenfalls an die Leine. Ob ein Kontakt oder sogar gemeinsamer Freilauf erwünscht ist, kann anschliessend gemeinsam in Ruhe besprochen werden.

So können unschöne Situationen vermieden werden. Denn es vertragen sich nun mal nicht alle Hunde mit (allen) Artgenossen, dies sollte von jedem Tierliebhaber respektiert werden.

 

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