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Checkliste – Anschaffung Hund im Kanton Zürich

Du wohnst im Kanton Zürich und denkst darüber nach dir einen Hund anzuschaffen?


Generelle Punkte, vor der Anschaffung

      • Der Besuch eines SKN-Theoriekurses vor der Anschaffung ist nicht mehr obligatorisch, weil der SKN-Kurs per 01.01.17 abgeschafft wurde. amicanis bietet trotzdem noch einen Theoriekurs an: “Update Hund!“, welcher natürlich freiwillig – jedoch sehr empfehlenswert ist.
      • Im Kanton Zürich ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit mind. CHF 1 Mio. Deckung für jeden Hund abzuschliessen – unabhängig von seiner Grösse, Rasse und Herkunft
      • Stelle sicher, dass dein zukünftiger Hund einen Mikro-Chip trägt
      • Stelle sicher, dass dein zukünftiger Hund nicht der Rassetypliste ll angehört, da die Haltung dieser Hunde im Kanton Zürich seit dem 1. Januar 2010 verboten ist
      • Überlege dir die Anschaffung eines Hundes sehr genau. Ein Hund darf niemals ein “Spontan-Kauf” sein. Überlege dir gut, ob du einem Hund gerecht werden kannst – heute sowie in den nächsten 8 bis 15 Jahren
      • Schau genau hin, wo du dir deinen Hund aussuchst: arbeitet der Züchter, das Tierheim oder die Tierschutzorganisation auch wirklich seriös? (der Theoriekurs hilft dir u.a. auch beim Beantworten all dieser Fragen)

Sobald du den Hund übernimmst, musst du…

      • Deinen Hund innerhalb 10 Tagen bei der Hundekontrolle der Stadt Zürich (oder deiner Wohngemeinde) anmelden (Hundesteuer) und einen AMICUS Account eröffnen lassen. Die Logindaten sowie deine Personen-ID werden dir anschliessend per Post zugestellt (mehr über Amicus hier)
      • Dein Hund muss in AMICUS korrekt gemeldet werden:
        • Kommt dein Hund aus der Schweiz: dann ist er bei AMICUS bereits gemeldet und ihr müsst ihn nur noch auf dich übertragen (via ID)
        • Kommt dein Hund direkt aus dem Ausland: Dann muss ihn dein Tierarzt in AMICUS als “Import-Tier” melden und ihr könnt den Hund dann auf dich übertragen (via ID)
      • Dich darum kümmern, dass du alle obligatorischen Hundekurse innert vorgegebener Frist besuchst. Eine Gesamtübersicht über die obligatorischen Hundehalterkurse des Kantons Zürich findest du hier
      • Wenn du deinen Hund als Welpe übernimmst, solltest du keine Zeit verlieren um eine gute Welpenförderung zu besuchen – die Welpenzeit (bis max. 14 – 16 Wochen) ist quasi das Fundament für die Entwicklung deines Hundes. Die Welpenförderung ist für Hunde der Rassetypliste l obligatorisch – jedoch für alle Hunde sehr empfohlen.

Im Verlaufe des Hundelebens

        • Teile der AMICUS jede Adress-Änderung oder auch ein Wechsel der Telefon- oder Handynummer innerhalb von 10 Tagen, noch besser vorher, mit. Denn sollte dein Liebling einmal entlaufen und aufgefunden werden, kann er anhand seiner Chipnummer (z.B. bei einem Tierarzt, in einem Tierheim oder auf einer Polizei-Station) identifiziert werden und die ANIS kann dich sofort informieren.
        • Auch wenn wir uns nicht gerne damit beschäftigen: Falls du deinen Hund abgeben musst oder wenn er verstirbt, musst du dies der AMICUS und bei deiner Wohngemeinde innerhalb 10 Tagen melden.

 

Kommentare ( 2)

  1. Reply
    Sabine, Hunde-Trainerinsagt

    Möchte man einen Hund kaufen, finde ich es ferner wichtig, dass man sich im Vorfeld Gedanken darüber macht, welche Rasse zu seinem Lebensstil passt! Das ist viel besser und stressfreier als sich eine Hunderasse auszusuchen, weil sie einem optisch gefällt und im Nachhinein festzustellen, dass sie nicht zu einem passt.

    • Reply
      Maiersagt

      Das ist richtig, aber leider zählt heutzutage bei den meisten Menschen nur das Optische und wenn es Probleme gibt, dann schiebt das Tier ins Tierheim!

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